Gesetzliche Gewährleistung
Jede Ware, die wir dir verkaufen, muss vertragsgemäß sein. Was das für deine Bestellung heißt – und was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt.
Der EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
Der Hinweis ist EU-weit einheitlich vorgegeben (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zur Richtlinie (EU) 2024/825). Er fasst deine gesetzlichen Mängelrechte zusammen und gilt unabhängig davon, was in unseren AGB steht – einschränken lässt er sich nicht.
Was im Hinweis steht
Der Hinweis oben im Wortlaut:
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Bei uns gilt die Gewährleistung auch für gebrauchte Einzelkarten volle zwei Jahre – wir verkürzen sie nicht.
Was das für deine Bestellung bedeutet
Wir haften dafür, dass die Ware bei der Lieferung frei von Mängeln ist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware – siehe § 8 unserer AGB. Wir verkürzen sie nicht.
Bei Trading-Card-Produkten sind das typischerweise:
- ein Display oder eine Box, die beschädigt oder unvollständig ankommt,
- eine Einzelkarte, die nicht dem angegebenen Zustand oder der Beschreibung entspricht (z. B. „Near Mint“ mit sichtbaren Kantenschäden),
- eine gelieferte Karte oder ein Produkt, das nicht dem bestellten Set, der Sprache oder der Variante entspricht.
In solchen Fällen kannst du zunächst kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist beides nicht möglich oder scheitert es, kommen Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises in Betracht.
So meldest du einen Mangel
Schreib uns über das Kontaktformular oder direkt an info[at]sogehttcg[punkt]de. Hilfreich sind: Bestell- oder Rechnungsnummer, eine kurze Beschreibung des Problems und – wenn möglich – Fotos.
Als Kaufnachweis genügt deine Rechnung; du findest sie in deinem Konto unter Bestellungen und in der Versandbestätigung per E-Mail.
Weil DHL Schadensmeldungen nur eine begrenzte Zeit annimmt, hilft uns eine schnelle Meldung mit Fotos vom Paket und vom Inhalt sehr.
Gewährleistung oder Widerruf?
Das sind zwei verschiedene Rechte, die nebeneinander gelten:
- Gewährleistung greift, wenn mit der Ware etwas nicht stimmt. Zwei Jahre ab Erhalt, ohne Zusatzkosten für dich.
- Widerruf brauchst du, wenn du es dir schlicht anders überlegt hast. 14 Tage ab Erhalt, ohne Angabe von Gründen – zu den Bedingungen in der Widerrufsbelehrung, erklären kannst du ihn über unser Widerrufsformular.
Gewährleistung ist keine Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung bekommst du von uns als Verkäufer – automatisch, ohne dass jemand sie zusagen müsste. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage, meist von einem Hersteller. Sie tritt neben die gesetzlichen Rechte und kann sie nie ersetzen oder verkürzen.
Für die Produkte in unserem Shop geben wir keine eigene Garantie ab. Sofern ein Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt, weisen wir beim jeweiligen Produkt darauf hin.